Die Stadt Wilhelmshaven betreibt keine eigenen Kindertagesstätten. Die jeweiligen Träger legen die Beiträge bis zum Erreichen des 3. Lebenjahres eigenständig fest. Ab dann besteht bei uns in Niedersachsen Beitragsfreiheit - allerdings nicht für den Besuch eines Hortes.
Staffelung der Elternbeiträge:
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern zu staffeln sind. Die Stadt Wilhelmshaven hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt, wonach eben diese Leistungsfähigkeit der Eltern anhand eines Fragebogens berechnet wird. Danach zahlen Antragsteller mit einem anrechenbaren Jahreseinkommen von bis zu 25.500 € den vom Kindergartenträger festgesetzten Grundelternbeitrag. Bei einem anrechenbaren Jahreseinkommen bis zu 35.800 € wird der Grundelternbeitrag um 25% und bei einem Einkommen über 35.800 € um 50% erhöht. Die entsprechenden Formulare - Hinweise, den Antrag auf Einstufung und die Erläuterungen dazu - finden Sie unter: Weiterführende Links.
Die Öffnungszeiten der wirtschaftlichen Jugendhilfe (im Rathaus, 1. Etage, Ostflügel) sind montags, mittwochs und freitags jeweils von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Beihilfe für den Kindertagesstättenbeitrag durch das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven. Antrag und Merkblatt finden Sie unter: Weiterführende Links.
Die Öffnungszeiten der wirtschaftlichen Jugendhilfe (im Rathaus, 1. Etage, Ostflügel) sind montags, mittwochs und freitags jeweils von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.